TLDR Die Digital Chamber hat eine Stellungnahme als Amicus Curiae eingereicht, um die Klage gegen Bitcoin-Wallets abzulehnen. Die Klage zielt auf das Eigentum an 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen ab. Die aufgeführtenTLDR Die Digital Chamber hat eine Stellungnahme als Amicus Curiae eingereicht, um die Klage gegen Bitcoin-Wallets abzulehnen. Die Klage zielt auf das Eigentum an 39.069 ruhenden Bitcoin-Adressen ab. Die aufgeführten

Digital Chamber widerspricht Klage auf 39.069 ruhende Bitcoin-Wallets

2026/07/08 05:36
4 Min. Lesezeit
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Zusammenfassung

  • Die Digital Chamber hat ein Amicus-Curiae-Schriftsatz eingereicht, der sich gegen die Klage bezüglich Bitcoin-Wallets richtet.
  • Die Klage strebt das Eigentum an 39.069 inaktiven Bitcoin-Adressen an.
  • Die aufgeführten Wallets halten etwa 3,7 Mio. bis 3,8 Mio. BTC.
  • Einige in der Klage genannte Wallets haben im Juni 17.527 BTC bewegt.
  • Ein Beklagter mit dem Namen John Doe 33 hat einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt.

Die Digital Chamber hat in einem New Yorker Verfahren um herrenloses Gut ein Amicus-Curiae-Schriftsatz eingereicht, das das Eigentum an 39.069 inaktiven Bitcoin-Adressen anstrebt, einschließlich Wallets, die mit frühen Bitcoin-Mining-Aktivitäten verknüpft sind.

Der Blockchain-Handelsverband widersetzte sich der Klage und argumentierte, dass die Behandlung inaktiver Wallets als herrenloses Gut Unsicherheit für Nutzer der Selbstverwahrung schaffen könnte. Die aufgeführten Adressen halten schätzungsweise 3,7 Millionen bis 3,8 Millionen BTC, was bei den aktuellen Bitcoin-Preisen mehr als 230 Milliarden US-Dollar wert ist.

Digital Chamber widersetzt sich Klage wegen 39.069 inaktiver Bitcoin-Wallets

Der Fall wurde von „Noah Doe“ und zwei in Wyoming ansässigen Unternehmen angestrengt. Die Kläger streben das Eigentum an inaktiven Bitcoin-Adressen gemäß dem New Yorker Gesetz über herrenloses Gut an.

Digital Chamber reicht Amicus-Curiae-Schriftsatz ein

Die Einreichung der Digital Chamber ist der zweite Amicus-Curiae-Schriftsatz in diesem Fall. Die Gruppe forderte das Gericht auf, die Eigentumstheorie der Kläger abzulehnen, und erklärte, dass inaktive Wallets nicht als herrenloses Gut behandelt werden sollten.

Der Handelsverband stated, dass die Klage eine „weitreichende Unsicherheit bezüglich des Eigentumsrechts bei Self-Custody-Wallets“ schaffen könnte. Der Begriff bezieht sich auf potenzielle rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich des Wallet-Eigentums, wenn allein Inaktivität einen Anspruch begründen kann.

Die Digital Chamber führte außerdem aus, dass ein solches Urteil die „grundlegenden Prinzipien des digitalen Eigentums“ beeinträchtigen würde. Ihr Schriftsatz warnte davor, dass das Problem über Krypto hinausgehen und breitere Finanzmärkte betreffen könnte.

Die Einreichung wurde von CahillNXT und dem Anwalt Stephen Palley von Brown Rudnick unterstützt. Die Digital Chamber gibt an, mehr als 250 Mitglieder zu vertreten, darunter Börsen, Banken, Investmentfirmen und Unternehmen für digitale Assets.

Klage zielt auf 39.069 Bitcoin-Adressen ab

Die Klage strebt das Eigentum an 39.069 Bitcoin-Adressen an, die laut den Klägern inaktiv sind. Die Wallets umfassen Adressen, die mit Satoshi Nakamotos frühen Mining-Aktivitäten verknüpft sind, sowie eine, die mit dem Mt. Gox-Hack von 2011 verbunden ist.

Die aufgeführten Adressen halten schätzungsweise 3,7 Millionen bis 3,8 Millionen BTC. Bei den jüngsten Preisen von rund 63.200 US-Dollar ist dieser Betrag mehr als 230 Milliarden US-Dollar wert.

Die Kläger bewerteten jedes Wallet angeblich mit weniger als 10 US-Dollar, um den Anspruch unter das New Yorker Gesetz über herrenloses Gut zu bringen. Kritiker argumentieren, dass der Wert des von den Adressen gehaltenen Bitcoins diese Darstellung rechtlich und praktisch umstritten macht.

Der Fall wirft eine zentrale Frage für das Krypto-Eigentum auf: Ob Inaktivität auf einer Blockchain genutzt werden kann, um die Kontrolle über Assets anzufechten, wenn die privaten Schlüssel unbekannt oder nicht verfügbar sind.

Inaktive Bitcoin-Wallets beginnen mit Bewegungen

Einige in der Klage genannte Bitcoin-Adressen haben seit Einreichung des Falls Aktivität gezeigt. Alex Thorn, Leiter der Forschung bei Galaxy Digital, sagte, dass mindestens 31 der aufgeführten Adressen im Juni 17.527 BTC bewegt haben.

Dies folgte auf fünf aufgeführte Adressen, die im Februar 4.834 BTC transferierten. Eine Adresse, „1KV47“, bewegte am Samstag 30 BTC im Wert von etwa 1,88 Millionen US-Dollar, ihre erste Transaktion in fast 15 Jahren.

Die Bewegungen deuten darauf hin, dass einige Wallet-Kontrollierer noch Zugriff auf private Schlüssel haben könnten. Sie erschweren auch jeden Anspruch, dass lange Inaktivität allein Aufgabe beweist.

Selbst wenn die Kläger einen rechtlichen Anspruch gewinnen würden, würde die Kontrolle über das Bitcoin weiterhin private Schlüssel erfordern. Die Klage hat nicht geklärt, wie eine gerichtliche Anordnung Assets von Adressen übertragen könnte, ohne Zugriff auf diese Schlüssel zu haben.

Beklagter beantragt Abweisung

Eine pseudonyme Partei unter dem Namen „John Doe 33“ ist in den Fall eingetreten und behauptet, eines der in der Klage aufgeführten inaktiven Wallets zu kontrollieren. Die Person hat eine Erscheinungserklärung und einen Antrag auf Abweisung eingereicht.

John Doe 33 argumentierte, dass der Fall für nichtig erklärt werden sollte, und beschrieb den Beklagten als „eine echte menschliche Person“, nicht als unbelebte Blockchain-Daten. Diese Einreichung stellt direkt die Idee in Frage, dass eine Bitcoin-Adresse allein als Partei behandelt werden kann.

Ein Richter des Obersten Gerichts von New York hat das Verfahren in dem Fall vor einer Anhörung am 14.07.2024 ausgesetzt. Die Pause blockiert jegliche Schritte hin zu einem Versäumnisurteil, während das Gericht frühe Anfechtungen prüft.

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