Die Digital Chamber hat eine Stellungnahme als Amicus Curiae eingereicht und fordert die Abweisung der Klage in New York, mit der das Eigentum an 39.069 ruhenden Bitcoin-Wallets geltend gemacht wird. Sie argumentiert, dass dies einen gefährlichen Präzedenzfall für selbstverwaltete Wallets schaffen würde.
Der Blockchain-Handelsverband Digital Chamber hat im New Yorker Fall um herrenloses Gut eine Stellungnahme als Amicus Curiae eingereicht, in der das Eigentum an Tausenden ruhender Bitcoin-Adressen beansprucht wird.

Die am Montag eingereichte Stellungnahme ist die zweite Amicus-Curiae-Stellungnahme in diesem Fall. Sie widerspricht den Eigentumsansprüchen und führt aus, dass die Behandlung ruhender Wallets als herrenloses Gut eine „umfassende Unsicherheit bei den Eigentumsrechten von selbstverwalteten Wallets“ zur Folge hätte.
Die Digital Chamber argumentiert, dass ein Urteil auf Grundlage der Theorie der Kläger die „grundlegenden Prinzipien des digitalen Eigentums untergraben und negative Ausstrahlungseffekte auf den traditionellen Finanzsektor haben würde.“
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