Der High Court erklärt, dass die Unzufriedenheit der Begünstigten und schlechte Kommunikation keine ausreichenden Gründe für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers sind, sofern kein Nachweis von Unehrlichkeit oder Fehlverhalten vorliegt.Der High Court erklärt, dass die Unzufriedenheit der Begünstigten und schlechte Kommunikation keine ausreichenden Gründe für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers sind, sofern kein Nachweis von Unehrlichkeit oder Fehlverhalten vorliegt.

Ex-Abgeordneter Loh Gwo Burne wehrt Antrag ab, ihn als Nachlassverwalter des väterlichen Erbes abzuberufen

2026/07/08 12:01
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loh gwo burne Loh Gwo Burne war von 2008 bis 2013 Abgeordneter für Kelana Jaya. (Archivfoto)

KUALA LUMPUR: Der ehemalige Abgeordnete für Kelana Jaya, Loh Gwo Burne, der das Video aufgezeichnet hatte, das den Skandal um die Richterbestechung durch VK Lingam auslöste, hat eine Klage vor dem High Court seines jüngeren Bruders abgewehrt, der seine Absetzung als Testamentsvollstrecker des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters beantragt hatte.

Der Justizkommissar Moh Kok Wai erklärte, dass zwar die Verwaltung des Nachlasses durch Gwo Burne Mängel aufwies, der Kläger jedoch nicht beweisen konnte, dass Unredlichkeit, Treueverletzung oder Unfähigkeit vorlagen, die die Absetzung eines im Testament eingesetzten Testamentsvollstreckers rechtfertigen würden.

Der Richter führte aus, dass Gerichte die Befugnis zur Absetzung von Testamentsvollstreckern nur zurückhaltend ausüben, da dies die Wahl des Verstorbenen hinsichtlich des Nachlassverwalters übergehen würde.

„Bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben, verwaltungstechnische Mängel oder angespannte familiäre Beziehungen reichen nicht aus, es sei denn, das Verhalten des Testamentsvollstreckers gefährdet den Nachlass oder zeigt Unredlichkeit, Unfähigkeit oder mangelnde Treue“, heißt es in seinem Urteil, das Anfang dieser Woche veröffentlicht wurde.

Die Klage wurde von Loh Gwo Fynne, dem jüngsten der drei Brüder, eingereicht, der Gwo Burne vorwarf, den Nachlass ihres verstorbenen Vaters, Loh Mui Fah, nicht ordnungsgemäß verwaltet zu haben.

Er warf ihm lange Verzögerungen, die Unterlassung ordnungsgemäßer Rechnungslegung, die Verschleierung von Informationen, die Fehlverwaltung von Nachlassvermögen und Verstöße gegen treuhänderische Pflichten vor.

Gwo Fynne behauptete zudem, sein Bruder habe ihn nach der Erteilung der Nachlassverwaltung im Jahr 2019 nicht umgehend informiert, trotz wiederholter Aufforderungen keine Kontoauszüge oder ordnungsgemäßen finanziellen Aufzeichnungen vorgelegt und erlaubt, dass Nachlassgelder über persönliche Bankkonten liefen.

Gwo Burne bestritt jegliches Fehlverhalten und führte an, der Nachlass sei komplex, mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet und durch Rechtsstreitigkeiten kompliziert, deren Fortführung ihr Vater ihm aufgetragen habe.

Er verwies zudem auf die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Störungen und erklärte, die wiederholten rechtlichen Schritte seines jüngeren Bruders hätten den Verwaltungsprozess weiter verzögert.

Moh räumte ein, dass Gwo Burne offener mit den Erben hätte kommunizieren und seinen Bruder nach der Erteilung der Nachlassverwaltung informieren sollen.

Jedoch stellte er klar, dass schlechte Kommunikation allein noch keine Unredlichkeit oder Fehlverhalten darstelle.

„Das Gericht prüft nicht, ob die Verwaltung ideal war, sondern ob die Mängel eine solche Unredlichkeit, Unfähigkeit oder Treueverletzung offenbaren, dass die drastische Maßnahme der Absetzung gerechtfertigt ist“, so der Richter.

Obwohl er die Absetzung von Gwo Burne als Testamentsvollstrecker ablehnte, betonte der Richter, dass Testamentsvollstrecker eine fortlaufende Pflicht zur Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben haben.

Er führte aus, der Nachlass werde seit mehreren Jahren verwaltet und narrative Aktualisierungen seien nicht mehr ausreichend.

Moh wies Gwo Burne an, eine ordnungsgemäße Abrechnung des Nachlasses vorzubereiten, einschließlich eines verifizierten Inventars der Vermögenswerte, einer umfassenden Aufstellung der Verbindlichkeiten, detaillierter Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben sowie unterstützender Bankauszüge, wo erforderlich.

Yong Yee Yen und Roger Lo vertraten Gwo Fynne, während Walston Wai und Ramesh Ravichandran für Gwo Burne auftraten.

Gwo Burne war von 2008 bis 2013 Abgeordneter für Kelana Jaya.

Er erlangte nationale Bekanntheit, nachdem seine heimliche Aufnahme, auf der Lingam offenbar illegal die Ernennung hochrangiger Richter in Absprache mit einem senior Richter orchestrierte, im Jahr 2007 öffentlich wurde.

Die Kontroverse führte zu einer königlichen Untersuchungskommission, die mehrere Vorschläge unterbreitete, darunter die Einrichtung einer Kommission für Richterernennungen, um Kandidaten für die Beförderung vorzuschlagen.

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