Religionsminister Zulkifli Hasan sagte, die Gründung des Malaysischen Rates für religiöse Buchveröffentlichungen werde voraussichtlich dazu beitragen, die Wiederholung ähnlicher Fehler zu verhindern.
PETALING JAYA: Das Islamische Entwicklungsamt Malaysia (Jakim) untersucht Vorwürfe über Fehler bei der Wiedergabe von Koranversen in einem Buch mit dem Titel „Wanita Syurga".
Der Minister im Büro des Premierministers (Religiöse Angelegenheiten), Zulkifli Hasan, sagte, seine Behörde nehme die Vorwürfe ernst, und die von der Regierung in Umsetzung befindliche Gründung des Malaysischen Rates für religiöse Buchveröffentlichungen werde voraussichtlich dazu beitragen, die Wiederholung ähnlicher Fehler zu verhindern.
„Wir möchten alle Autoren daran erinnern: Während wir neue religionsbezogene Werke fördern, muss deren Authentizität sichergestellt werden.
„Ich nehme zur Kenntnis, dass der Autor bereits um Entschuldigung gebeten hat, aber wir möchten sicherstellen, dass so etwas künftig nicht mehr vorkommt", sagte er laut Berita Harian nach der Nationalen Konvention des Scharia-Anwaltsstands 2026 gestern in Putrajaya.
Zuvor wurde berichtet, dass die Social-Media-Persönlichkeit Aisyah Hijanah infolge der Kontroverse öffentlich um Entschuldigung gebeten und den Verkauf des betreffenden Buches zurückgezogen hat.
In einer anderen Entwicklung sagte Zulkifli, der der Malaysischen Scharia-Anwaltsvereinigung zugewiesene Fonds in Höhe von 1,5 Millionen RM könne die Vertretung bedürftiger Personen verbessern, die ihre Fälle vor das Schariagericht bringen möchten.
„Im Allgemeinen können Personen, die in Not sind und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, sich an die Malaysische Scharia-Anwaltsvereinigung wenden, um Vertretung zu erhalten.
„Das Schariagericht verfolgt verschiedene Ansätze und Innovationen, um den Zugang zu erleichtern, darunter die Einführung eines Fast-Track-Gerichts, mit dem täglich Tausende von Fällen erfolgreich abgeschlossen werden", sagte er und fügte hinzu, dass die Digitalisierungsbemühungen den Zugang zum Schariagericht weiter erleichtern.
Er sagte, die Umsetzung des Fast-Track-Verfahrens am Schariagericht habe eine Fallerledigungsrate von 97 % erreicht, während die Digitalisierungsbemühungen der Schariagerichtsdienste durch die Einführung des e-Syariah-Systems Version 3 mit dem wichtigen e-Filing-Modul weiter gestärkt werden, das eine Fallregistrierung ohne Besuch am Gerichtsschalter ermöglicht.

